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Kommt es auf der Champagnerwelt-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Anbieter und Käufer, teilt Champagnerwelt den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
Für private Verkäufer:
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Für das Anbieten von Champagner erheben wir von dem Anbieter eine Angebotsgebühr in Höhe von 5 € pro Anzeige, entfällt bei erfolgreichem Verkauf des eingestellten Artikels.
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Kommt es über die champagnerwelt-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem Käufer, fällt zugunsten von Champagnerwelt eine 10% Provision vom Verkaufspreis an, mindestens jedoch 5€ die von dem Anbieter zu begleichen ist.
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Champagnerwelt kann die Konditionen jederzeit ändern. Aktueller Stand 2013
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Die einzelnen Gebühren bzw. die Provision sind nach Ablauf der Anzeigenlaufzeit bzw. Bekanntgabe des Käufers sofort zur Zahlung fällig.
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Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.
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Champagnerwelt schickt den Anbietern per E-Mail Rechnungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
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Anbieter kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 20 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.
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Anzeigenlaufzeit: maximal 8 Wochen
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Dies ist eine Champagner Website, d.h. wir veröffentlichen unter Vorbehalt nur Anzeigen in denen Champagner zum Verkauf angeboten wird. Champagnerwelt behält sich das Recht vor, Anzeigen ohne Angaben von Gründen abzulehnen und nicht auf seiner Website zu veröffentlichen.
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Wenn Sie Ihre Champagner auf www.champagnerwelt.com zum Verkauf anbieten, ist Ihr Angebot verbindlich. Bitte sehen Sie von einem Zwischenverkauf während der Anzeigenlaufzeit ab. Sie dürfen nur dann Gebote streichen bzw. das Angebot zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind.
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Es liegt in der Verantwortung eines jeden Anbieters sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
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Anbieter müssen ihre Angebote mit Worten und (evtl. mit Bildern) richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.
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Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
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Werbung für nicht auf Champagnerwelt angebotene Artikel ist unzulässig.
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Der Preis der jeweiligen Champagner versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
Für Käufer:
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Alle Anzeigen sind freibleibend
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Ihre Gebote sind verbindlich, Spaßgebote werden nicht toleriert.
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Bei stillen Auktionen gewinnt derjenige die Auktion, der zu einem festgelegten Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat. Der Gewinner der Auktion wird im Anschluss der Auktion von uns schnellstmöglich Informiert. Erst durch diese Benachrichtigung wird der Kaufvertrag mit dem Anbieter verbindlich.
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Wir sind nicht Eigentümer der angebotenen Champagner ebenso erfolgt der Verkauf nicht im eigenen Namen. Wir sind die Plattform um Käufer und Verkäufer zusammenzubringen.
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Soweit Gewährleistungsansprüche bestehen, können diese nur gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Alle Verkäufer/Anbieter versichern die Richtigkeit ihrer Angaben. Champagnerwelt kann die Richtigkeit der Angaben nicht überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr.
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Die Champagner stammen aus Privatbesitz. Somit ist die Mehrwertsteuer in den Preisen nicht enthalten und nicht ausweisbar. Gewerbliche Anbieter werden, soweit vorhanden gekennzeichnet.
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Der Preis der jeweiligen Champagner versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
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Bei unseren Auktionen handelt es sich nicht um Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB , da kein Zuschlag erfolgt. Vielmehr erfolgt ein Zuschlag durch Zeitablauf. Ebenso handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 34b GewO, weswegen man keine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Internetauktionen benötigt. (Anmerkung: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnungen „Auktion“ oder „Versteigerung“ für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen i.S.v. § 34b GewO sind, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht irreführend sind)
Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
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Champagnerwelt behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
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Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.